Gerichtsgutachten
Wenn der Rechtsstreit schon begonnen hat.

Im Rahmen von zivilgerichtlichen Auseinandersetzungen spielen gerichtliche Sachverständigengutachten eine zentrale Rolle bei der technischen Klärung strittiger Sachverhalte.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Metallbauerhandwerk werde ich von Gerichten beauftragt, um fachlich fundierte, neutrale und nachvollziehbare Gutachten zu erstellen – insbesondere bei Fragen zu Mängeln, Ausführung, Schäden oder Einhaltung technischer Normen.
Die Grundlage für ein Gerichtsgutachten ist der Beweisbeschluss, der vom Gericht im Rahmen des Verfahrens erlassen wird. Dieser enthält präzise Fragestellungen, auf deren Grundlage der Sachverhalt technisch untersucht und bewertet wird. Die Beantwortung erfolgt streng innerhalb dieses rechtlichen Rahmens – unabhängig, unparteiisch und objektiv.
Der Ablauf einer gerichtlichen Beauftragung erfolgt in der Regel wie folgt:
» Ernennung durch das Gericht gemäß § 404 ZPO (Zivilprozessordnung)
» Versendung des Beweisbeschlusses mit den zu klärenden Fragen
» Prüfen der fachlichen Zuständigkeit & Annahme durch den Sachverständigen
» Akteneinsicht, Anberaumen und Durchführung eines Ortstermins
» Erstellung des Gutachtens mit technischer Bewertung, Dokumentation und Ergebnisdarstellung
» ggf. mündliche Erläuterung des Gutachtens in einem späteren Verhandlungstermin
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige genießen vor Gericht ein besonders hohes Maß an Vertrauen. Ihre Bestellung erfolgt durch die zuständigen Berufskammer (HWK / IHK / BAK / etc.) nach strengen Kriterien bezüglich Fachwissen, Berufserfahrung, persönlicher Eignung und Unabhängigkeit. Die Vereidigung verpflichtet zu objektiver, gewissenhafter und unparteiischer Gutachtenerstattung.
Typische Inhalte gerichtlicher Gutachten im Bereich Metallbau sind:
» Prüfung auf das Vorliegen und die Ursache technischer Mängel
» Bewertung von Schadensursachen und Verantwortlichkeiten
» Beurteilung der Einhaltung von DIN-Normen, technischen Regeln und Bauverträgen
» Bewertung von Ausführungsqualität und normgerechter Bauweise
» Einschätzung von Reparatur- oder Sanierungsaufwand (ggf. Kostenrahmen)